Beratung zum
Arbeitnehmerdatenschutz

Beratung

Im Rahmen unserer Beratung ist der Arbeitnehmerdatenschutz schon immer ein wichtiges Thema, das mit der Einführung neuer Gesetze weiter an Bedeutung zunehmen wird.

Unternehmensseitig stellen sich im Zusammenhang mit Beschäftigten immer wieder Fragen zum Datenschutz selbst oder zu Themen die mit dem Datenschutz in unmittelbaren Zusammenhang stehen.

Genannt seien hier beispielsweise:

  • Das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsgespräch
  • Die Nutzung sozialer Netzwerke im Bewerbungsverfahren
  • Die Anordnung ärztlicher Untersuchungen im Bewerbungsverfahren
  • Die Zulässigkeit von Leistungs- und Verhaltenskontrollen
  • Die Zulässigkeit von Videokontrollen
  • Die Zulässigkeit des Einsatzes von Kameraattrappen
  • Der Einsatz von Ortungssystemen und die Nutzung biometrischer Merkmale
  • Die Zulässigkeit von Nutzungsüberwachungen bzgl. Telefon, Internet oder E-Mail
  • Die Zulässigkeit datenschutzrechtlicher Einwilligungen
  • Die Zulässigkeit von Datenübermittlungen innerhalb eines Konzerns
  • Die Zulässigkeit von Datenübermittlungen in das Ausland
  • Die Zulässigkeit von Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU
  • Die Zulässigkeit von Personaldatenverarbeitungen durch externe Dienstleister
  • Die Verpflichtung zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • Die Zulässigkeit von Compliance-Maßnahmen

Wenn Sie Beratung zu diesen Fragen benötigen, so steht intersoft consulting services Ihnen gerne als kompetenter und erfahrener Berater zur Verfügung. Hier finden Sie beispielsweise unser Leistungsangebot zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz.